Der kleine Versicherungsreport soll allgemeine Informationen zu Versicherungen geben
In Deutschland gibt es viele verschiedene Versicherungen,
einige sind Pflicht, andere sind optional und dennoch sehr empfehlenswert.
Die bekanntesten Pflichtversicherungen sind die KFZ- Haftpflicht- Versicherung, die gesetzliche Krankenversicherung und gesetzliche Pflegepflichtversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung und Unfallversicherung für Angestellte.
Bestimmte Berufsgruppen haben auch Versicherungspflicht und müssen zur Ausübung Ihrer Tätigkeit eine Vermögensschadenhaftpflicht zum Schutz der Allgemeinheit nachweisen, dazu gehören Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Finanzberater und weitere.
In manchen Bundesländern ist die Haftpflichtversicherung für Hundehalter gesetzlich vorgeschrieben, es besteht Versicherungspflicht des Hundes durch den Hundehalter.
Neben gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen kann jeder Bürger für sich selbst entscheiden, ob er optionale Versicherungen für sich selbst ergänzen möchte.
Die Pflichtversicherungen sind das Mindeste, um ein Existenzminimum der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Durch private Vorsorge kann die Existenz umfänglicher abgesichert werden und der Lebensstandard bleibt auch in schwierigen Zeiten erhalten. Eine Versicherung muss grundsätzlich immer vor Schadeneintritt / Leistungsfall abgeschlossen werden, damit diese auch greift, man muss vorsorgen, um dann Leistungen erhalten zu können.
Die Versichertengemeinschaft
Eine Versicherung funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip einer Versichertengemeinschaft.Eine Versichertengemeinschaft gibt bestimmte Risiken, an einen Versicherer ab.Dafür zahlen die Versicherten einen Risikobeitrag.Die Beiträge kommen in einen großen Topf und aus diesem großen Topf werden die Kosten und die Leistungen für die Versichertengemeinschaft gezahlt. Wer / Wann welche Leistung erhält ist vertraglich in den Versicherungsbedingungen geregelt.Einmal im Jahr prüft ein unabhängiger Gutachter die Schadenfälle nach, berechnet die Schadenquote und prüft die Auszahlungen an die Versichertengemeinschaft mit den Risikobeiträgen. Je nach Überschuss oder Fehlbetrag werden die Risikobeiträge der Versicherten gesenkt bei einem Überschuss oder erhöht bei einem Fehlbetrag. Je nach Leistungsumfang setzt sich dann die Risikoprämie zusammen.