Rechtsschutz für die Vermietung

Der Vermieterrechtsschutz schützt Ihre rechtlichen Interessen als Vermieter und Eigentümer
einer Immobilie gegenüber Ihren Mietern, Verwaltungsbehörden, Nachbarn und Handwerkern auch Streitigkeiten mit der Wohnungseigentümergesellschaft.

Enthalten im Vermieterrechtsschutz ist der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz als Eigentümer.

Die Wartezeit im Vermieter- und Eigentümerrechtsschutz beträgt 3 Monate
Die Wartezeit im Bauherrenrechtsschutz beträgt 6 Monate

Als Vermieter tragen Sie nicht nur die Verantwortung für Ihre Immobilie, sondern sind auch zahlreichen rechtlichen Risiken ausgesetzt. Ob Streit mit Mietern, Schäden an der Mietsache oder Schwierigkeiten bei der Mietzahlung – rechtliche Auseinandersetzungen sind leider keine Seltenheit. Ein Vermieterrechtsschutz bietet Ihnen die notwendige Absicherung, um im Ernstfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.


Streitigkeiten mit Handwerkern - wenn vereinbart

Die Einforderung von Mietschulden

Unterstützung im Umgang mit Mietnomaden

Wohnungs und Grundstücksrechtsschutz als Eigentümer

Bei einem Vorwurf eine Ordnungswidrigkeit (Immobilie) begangen zu haben

Bei einem Vorwurf in strafrechtlichen Angelegenheiten um die Immobilie

Streitigkeiten mit Verwaltungsbehörden und dem Finanzamt

Forderungsausfall als Vermieterrisiko abdecken, wenn vereinbart

Streitigkeiten als Bauherr bei Umbauten wenn vereinbart Bauherrenrechtsschutz

Die Wartezeit im Vermieter- und Eigentümerrechtsschutz beträgt 3 Monate
Die Wartezeit im Bauherrenrechtsschutz beträgt 6 Monate
Rechtsschutz im privaten Bereich
Die Risikoprämie wird durch die Bruttojahresprämie des Mieters berechnet. (=Kaltmiete + Nebenkosten) Grund ist, dass Anwalts- und Gerichtskosten durch den Wert der Streitigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet werden.
Als Eigentümer einer Wohnung/ Haus/ Grundstückes seine Rechte geltend machen.
Enthalten im Rechtsschutz Immobilie Vermieterrechtsschutz. Streitigkeiten mit Mieter, Nachbarn, Verwaltungsbehörden, Gemeinde usw.
Durch die Mietausfalldeckung kann der Forderungsausfall für 6 oder 12 Monate abgesichert werden.
Bei Antrag wird die Bonität des Mieters geprüft. Es darf kein Mietrückstand offen sein.
Eine Rechtsschutzversicherung bietet die Erfahrung, Zugang und Unterstützung sein eigenes Recht durchzusetzen, sich vor Unrecht zu schützen und um nicht aus Kostengründen auf sein Recht im Streitfall verzichten zu müssen.

Bei einer Rechtsschutzversicherung wird der Versicherungsumfang aus den unterschiedlichen Bausteinen zu den jeweiligen Rechtsgebieten gewählt. Nach Ablauf der Wartezeiten können Anwalts- und Gerichtskosten übernommen werden. Die Wartezeiten hängen davon ab, wie Anbahnend und Kostspielig ein Rechtsfall sein kann. Die Wartezeiten sind in den Versicherungsbedingungen festgelegt.
Die Selbstbeteiligung ist eine Eigenbeteiligung für Versicherungsschäden, die der Versicherte selbst zahlt z.b. 150€ oder 250€ oder auch Tarife mit Anwaltsbindung aus einem Netzwerk zuverlässiger und geprüfter, ausgewählte Fachanwälte aus der Umgebung des Versicherungsnehmers. Jedoch kann auch komplett ohne Selbstbeteiligung gewählt werden. Der Selbstbehalt wirkt sich mindernd auf den (Risiko-)Beitrag aus.

Für Serviceleistungen fällt meist keine Selbstbeteiligung an: Anwaltstelefon, Mediationsverfahren, Online- Rechtsservices.
Erhalten Sie eine individuelle Versicherungslösung

Ihre Vorteile liegen in einer individuellen, kompetenten und ehrlichen Beratung, um auf die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse eine Lösung zu erhalten. Dazu ein direkter Ansprechpartner an Ihrer Seite mit Qualitativ hochwertigen Versicherungsprodukten.

Erfahren Sie, wie eine Rechtsschutzversicherung Sie absichern kann:








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