Rechtsschutz im Bereich Wohnen

Als Mieter oder Eigentümer bietet Ihnen der Rechtsschutz im Bereich Wohnen / Immobilie
rechtliche Rückendeckung als Mieter gegenüber Ihrem Vermieter oder Nachbarn und als
Eigentümer in Streitigkeiten mit Nachbarn, Verwaltungsbehörden sowie Handwerkern.

Durchsetzung einer Mietminderung bei Mietmängeln gegenüber dem Vermieter

bei der Anschuldigung eines Vergehens im Ordnungswiedrigkeitsbereich / Immobilie

Als Mieter die Prüfung und Beanstandung der Nebenkostenabrechnung

rechtliche Unterstützung nach einer Kündigung wegen Eigenbedarf

Streitigkeiten mit der Mietkaution nach dem Auszug

Notwendige Reparaturen an der gemieteten Immobilie

prüfung der Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen

Streitigkeiten mit den Nachbarn zum Beispiel bei Ruhestörung

Streitigkeiten mit Verwaltungsbehörden als Eigentümer

Wenn vereinbart Bauherrenrechtsschutz bei einem Bauvorhaben


Die Wartezeit aus Streitigkeiten im Wohnungs und Grundstücksrecht beträgt 3 Monate
Die Wartezeit im Bauherrenrechtsschutz beträgt 6 Monate
Rechtsschutz im privaten Bereich
Als Nutzungsberechtigter oder Eigentümer einer Wohnung/ Haus/ Grundstückes seine Rechte geltend machen.
Enthalten im Rechtsschutz Immobilie / Wohnen. Streitigkeiten mit Nachbarn, Verwaltungsbehörden, Gemeinde usw.
Mit dem Bauherrenrechtsschutz können sich Bauherren rechtlich absichern bei Ihrem Bauvorhaben. Nur wenige Versicherer bieten diese Leistung an: im Premium Rechtsschutz - Immobilie der ARAG ist dieser Bereich enthalten. (6 Monate Wartezeit)
Der Rechtsschutz als Mieter einer Wohnung/Haus wird durch seine Bruttojahresmiete im Risiko beurteilt. Grund ist, dass die monatliche Miete als Grundlage der Anwalts- und Gerichtskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zur Grundlage genommen wird.
Als Eigentümer entfallen die Streitigkeiten gegenüber dem Vermieter, die Risikoprämie wird anhand der vereinbarten Leistungen berechnet.
Eine Rechtsschutzversicherung bietet die Erfahrung, Zugang und Unterstützung sein eigenes Recht durchzusetzen, sich vor Unrecht zu schützen und um nicht aus Kostengründen auf sein Recht im Streitfall verzichten zu müssen.
Bei einer Rechtsschutzversicherung wird der Versicherungsumfang aus den unterschiedlichen Bausteinen zu den jeweiligen Rechtsgebieten gewählt. Nach Ablauf der Wartezeiten können Anwalts- und Gerichtskosten übernommen werden. Die Wartezeiten hängen davon ab, wie Anbahnend und Kostspielig ein Rechtsfall sein kann. Die Wartezeiten sind in den Versicherungsbedingungen festgelegt.
Die Selbstbeteiligung ist eine Eigenbeteiligung für Versicherungsschäden, die der Versicherte selbst zahlt z.b. 150€ oder 250€ oder auch Tarife mit Anwaltsbindung aus einem Netzwerk zuverlässiger und geprüfter, ausgewählte Fachanwälte aus der Umgebung des Versicherungsnehmers. Jedoch kann auch komplett ohne Selbstbeteiligung gewählt werden. Der Selbstbehalt wirkt sich mindernd auf den (Risiko-)Beitrag aus.

Für Serviceleistungen fällt meist keine Selbstbeteiligung an: Anwaltstelefon, Mediationsverfahren, Online- Rechtsservices.
Erhalten Sie eine individuelle Versicherungslösung

Ihre Vorteile liegen in einer individuellen, kompetenten und ehrlichen Beratung, um auf die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse eine Lösung zu erhalten. Dazu ein direkter Ansprechpartner an Ihrer Seite mit Qualitativ hochwertigen Versicherungsprodukten.

Erfahren Sie, wie eine Rechtsschutzversicherung Sie absichern kann:








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