Als Fußgänger, Fahrradfahrer oder in der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel haben Sie die rechtliche Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr außerdem als Halter, Fahrer und Insasse aller auf Sie oder einer mitversicherten Person zugelassenen Fahrzeuge. Ebenso gemieteter oder fremder Fahrzeuge schützt der Rechtsschutz in Verkehrssachen. Ob Schadenersatz, Bußgeldbescheid oder Streit mit der Werkstatt im Straßenverkehr kann es schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen.