Als Fußgänger, Fahrradfahrer oder in der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel haben Sie die rechtliche Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr außerdem als Halter, Fahrer und Insasse aller auf Sie oder einer mitversicherten Person zugelassenen Fahrzeuge. Ebenso gemieteter oder fremder Fahrzeuge. Der Verkehrsrechtsschutz ist Einzeln als auch in einem Paket verfügbar. Im Verkehrsrecht gibt es Grundsätzlich keine Wartezeit nach Vertragsabschluss