Erhalten Sie Antworten, auf häufig gestellte Fragen im Verkehrsrechtsschutz Der Verkehrsrechtsschutz als Rechtsschutz im öffentlichen Straßenverkehr. Als Fußgänger, Fahrradfahrer oder in der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel haben Sie die rechtliche Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr außerdem als Halter, Fahrer und Insasse aller auf Sie oder einer mitversicherten Person zugelassenen Fahrzeuge. Ebenso gemieteter oder fremder Fahrzeuge. Ob Schadenersatz, Bußgeldbescheid oder Streit mit

Wenn Sie mit Ihrem Haftpflichtversicherten Kraftfahrzeug unterwegs sind und einen Unfall erleiden leistet vorrangig die KFZ- Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung befriedigt berechtigte Ansprüche und sorgt für die Verteidigung bzw. die Ansprüche abzuwehren / zu mindern. Die Rechtsschutzversicherung unterstützt bei der Anschuldigung einer Straftat, Ordnungswidrigkeit oder wenn Sie Schadenersatz geltend machen müssen.
Rechtsschutzversichert sind Sie im öffentlichen Straßenverkehr mit Fahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft als berechtigter Fahrer, Mitfahrer oder Insasse. Außerdem als Fußgänger, Fahrradfahrer, Autofahrer, in öffentlichen Verkehrsmittel.
Die Rechtsschutzversicherung unterstützt im Verkehrsbaustein seine Versicherten bei der Anschuldigung einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Neben den Anwalts- und Gerichtskosten ist ein zusätzlicher Vorteil den Fachanwalt für Verkehrsrecht in der Hosentasche zu haben. Durch die telefonische Anwaltsberatung unterstützt der Rechtsschutz seine Versicherten auch direkt in einer Verkehrskontrolle.
Mit einer Rechtsschutzversicherung nicht aus Kostengründen auf sein Recht verzichten
Eine Rechtsschutzversicherung bietet die Erfahrung, Zugang und Unterstützung sein eigenes Recht durchzusetzen, sich vor Unrecht zu schützen und um nicht aus Kostengründen auf sein Recht im Streitfall verzichten zu müssen.
Bei einer Rechtsschutzversicherung wird der Versicherungsumfang aus den unterschiedlichen Bausteinen zu den jeweiligen Rechtsgebieten gewählt.Nach Ablauf der Wartezeiten können Anwalts- und Gerichtskosten übernommen werden. Die Wartezeiten hängen davon ab, wie Anbahnend und Kostspielig ein Rechtsfall sein kann. Die Wartezeiten sind in den Versicherungsbedingungen festgelegt.
Die Selbstbeteiligung ist eine Eigenbeteiligung für Versicherungsschäden, die der Versicherte selbst zahlt z.b. 150€ oder 250€ oder auch Tarife mit Anwaltsbindung aus einem Netzwerk zuverlässiger und geprüfter, ausgewählte Fachanwälte aus der Umgebung des Versicherungsnehmers. Jedoch kann auch komplett ohne Selbstbeteiligung gewählt werden. Der Selbstbehalt wirkt sich mindernd auf den (Risiko-)Beitrag aus.

Für Serviceleistungen fällt meist keine Selbstbeteiligung an: Anwaltstelefon, Mediationsverfahren, Online- Rechtsservices.