Erhalten Sie Antworten, auf häufig gestellte Fragen zu Rechtsschutzversicherungen

Es besteht die Möglichkeit das Risiko aus der Selbstständigen Tätigkeit und die Private Person als den Geschäftsführer (Inhaber) in einem Vertrag abzusichern. Wenn ein versicherter Gewerbe und Privat trennen möchte, ist es auch möglich zwei unabhängige Verträge abzuschließen.
Im Rechtsschutz für Gewerbe, Freiberufler und Selbstständige bekommt die Tätigkeit eine Risikoeinstufung einer Berufsgruppe. Gewählt wird das Höchste Risiko aus der Haupttätigkeit und den Nebentätigkeiten. Aus dem Risiko der jeweiligen Berufsgruppe wird die Versicherungsprämie berechnet.
Der Leistungsumfang wird individuell gewählt. Grundbaustein ist der Rechtsschutz- Gewerbe, die Bausteine Immobilie, Arbeitgeber, Verkehr, Internet, Firmenvertragsrechtsschutz, Strafrechtsschutz usw. können bzw. müssen separat mit ausgewählt werden.