Erhalten Sie Antworten, auf häufig gestellte Fragen im Gewerbe-Rechtsschutz. Die Rechtsschutzversicherung für Selbstständige und Gewerbetreibende. Der Rechtsschutz für Gewerbe und Selbstständige, Unternehmer, Freiberufler, Manager oder Inhaber Landwirtschaftlicher Betriebe rechtliche Absicherung in der Tätigkeit individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten. Neben der Selbstständigkeit bzw. dem Gewerbe kann auch der Rechtsschutz im privaten Bereich ergänzt werden.

Es besteht die Möglichkeit das Risiko aus der Selbstständigen Tätigkeit und die Private Person als den Geschäftsführer (Inhaber) in einem Vertrag abzusichern. Wenn ein versicherter Gewerbe und Privat trennen möchte, ist es auch möglich zwei unabhängige Verträge abzuschließen.
Im Rechtsschutz für Gewerbe, Freiberufler und Selbstständige bekommt die Tätigkeit eine Risikoeinstufung einer Berufsgruppe. Gewählt wird das Höchste Risiko aus der Haupttätigkeit und den Nebentätigkeiten. Aus dem Risiko der jeweiligen Berufsgruppe wird die Versicherungsprämie berechnet.
Der Leistungsumfang wird individuell gewählt. Grundbaustein ist der Rechtsschutz- Gewerbe, die Bausteine Immobilie, Arbeitgeber, Verkehr, Internet, Firmenvertragsrechtsschutz, Strafrechtsschutz usw. können bzw. müssen separat mit ausgewählt werden.
Eine Rechtsschutzversicherung bietet die Erfahrung, Zugang und Unterstützung sein eigenes Recht durchzusetzen, sich vor Unrecht zu schützen und um nicht aus Kostengründen auf sein Recht im Streitfall verzichten zu müssen.
Bei einer Rechtsschutzversicherung wird der Versicherungsumfang aus den unterschiedlichen Bausteinen zu den jeweiligen Rechtsgebieten gewählt. Nach Ablauf der Wartezeiten können Anwalts- und Gerichtskosten übernommen werden. Die Wartezeiten hängen davon ab, wie Anbahnend und Kostspielig ein Rechtsfall sein kann. Die Wartezeiten sind in den Versicherungsbedingungen festgelegt.
Die Selbstbeteiligung ist eine Eigenbeteiligung für Versicherungsschäden, die der Versicherte selbst zahlt z.b. 150€ oder 250€ oder auch Tarife mit Anwaltsbindung aus einem Netzwerk zuverlässiger und geprüfter, ausgewählte Fachanwälte aus der Umgebung des Versicherungsnehmers. Jedoch kann auch komplett ohne Selbstbeteiligung gewählt werden. Der Selbstbehalt wirkt sich mindernd auf den (Risiko-)Beitrag aus.

Für Serviceleistungen fällt meist keine Selbstbeteiligung an: Anwaltstelefon, Mediationsverfahren, Online- Rechtsservices.