Erhalten Sie Antworten, auf häufig gestellte Fragen zu Rechtsschutzversicherungen In der heutigen Arbeitswelt sind Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern keine Seltenheit. Ob es um eine ungerechtfertigte Kündigung, Abmahnungen, Lohnstreitigkeiten oder Mobbing am Arbeitsplatz geht – arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen können schnell teuer und nervenaufreibend werden. Eine Rechtsschutzversicherung für den Bereich Arbeitsrecht kann Arbeitnehmer in beruflichen Situationen entscheidend

Der Arbeitsrechtsschutz im Berufsbaustein umfasst das Arbeitsrecht und sichert Sie in Ihrer Angestellten Tätigkeit gegenüber Ihrem Arbeitgeber ab.
Das Arbeitsrecht deckt als Angesteller Streitigkeiten gegenüber dem Arbeitgeber / Dienstherren ab.
Das Arbeitsrecht ist im Baustein Beruf enthalten.
Der Berufsbaustein muss zwingend mit dem Privaten- Baustein zusammen abgesichert werden.
Grund ist, das Arbeitsrecht hängt eng mit Ihnen als private Person zusammen.
Zum Teil greifen Risiken aus dem Privaten ebenfalls bzw. ​erweitert im ​beruflichen.
Die Selbstbeteiligung ist eine Eigenbeteiligung für Versicherungsschäden, die der Versicherte selbst zahlt z.b. 150€ oder 250€ oder auch Tarife mit Anwaltsbindung aus einem Netzwerk zuverlässiger und geprüfter, ausgewählte Fachanwälte aus der Umgebung des Versicherungsnehmers. Jedoch kann auch komplett ohne Selbstbeteiligung gewählt werden. Der Selbstbehalt wirkt sich mindernd auf den (Risiko-)Beitrag aus.

Für Serviceleistungen fällt meist keine Selbstbeteiligung an: Anwaltstelefon, Mediationsverfahren, Online- Rechtsservices.
Eine Versicherung funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip einer Versichertengemeinschaft.
Eine Versichertengemeinschaft gibt bestimmte Risiken, an einen Versicherer ab.
Dafür zahlen die Versicherten einen Risikobeitrag.
Die Beiträge kommen in einen großen Topf und aus diesem großen Topf werden die Kosten und die Leistungen für die Versichertengemeinschaft gezahlt. Wer / Wann welche Leistung erhält ist vertraglich in den Versicherungsbedingungen geregelt.
Einmal im Jahr prüft ein unabhängiger Gutachter die Schadenfälle nach, berechnet die Schadenquote und prüft die Auszahlungen an die Versichertengemeinschaft mit den Risikobeiträgen. Je nach Überschuss oder Fehlbetrag werden die Risikobeiträge der Versicherten gesenkt bei einem Überschuss oder erhöht bei einem Fehlbetrag. Je nach Leistungsumfang setzt sich dann die Risikoprämie zusammen.
Eine Rechtsschutzversicherung bietet die Erfahrung, Zugang und Unterstützung sein eigenes Recht durchzusetzen, sich vor Unrecht zu schützen und um nicht aus Kostengründen auf sein Recht im Streitfall verzichten zu müssen.
Bei einer Rechtsschutzversicherung wird der Versicherungsumfang aus den unterschiedlichen Bausteinen zu den jeweiligen Rechtsgebieten gewählt. Nach Ablauf der Wartezeiten können Anwalts- und Gerichtskosten übernommen werden. Die Wartezeiten hängen davon ab, wie Anbahnend und Kostspielig ein Rechtsfall sein kann. Die Wartezeiten sind in den Versicherungsbedingungen festgelegt.