Mit einer Rechtsschutzversicherung nicht aus Kostengründen auf sein Recht verzichten

Eine Rechtsschutzversicherung bietet die Erfahrung, Zugang und Unterstützung sein eigenes Recht durchzusetzen, sich vor Unrecht zu schützen und um nicht aus Kostengründen auf sein Recht im Streitfall verzichten zu müssen.

Bei einer Rechtsschutzversicherung wird der Versicherungsumfang aus den unterschiedlichen Bausteinen zu den jeweiligen Rechtsgebieten gewählt.

Nach Ablauf der Wartezeiten können Anwalts- und Gerichtskosten übernommen werden. Die Wartezeiten hängen davon ab, wie Anbahnend und Kostspielig ein Rechtsfall sein kann. Die Wartezeiten sind in den Versicherungsbedingungen festgelegt.

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Versicherte Kosten sind unter anderem Anwaltskosten, Gerichtskosten, Sachverständigenkosten, Zeugengelder,
Kosten der Gegenseite, Beratungskosten und Kosten für die Serviceleistungen wie das Anwaltstelefon, Mediationsverfahren, Online- Rechtsservices uvm.
Die Selbstbeteiligung ist eine Eigenbeteiligung für Versicherungsschäden, die der Versicherte selbst zahlt z.b. 150€ oder 250€ oder auch Tarife mit Anwaltsbindung aus einem Netzwerk zuverlässiger und geprüfter, ausgewählte Fachanwälte aus der Umgebung des Versicherungsnehmers. Jedoch kann auch komplett ohne Selbstbeteiligung gewählt werden. Der Selbstbehalt wirkt sich mindernd auf den (Risiko-)Beitrag aus.

Für Serviceleistungen fällt meist keine Selbstbeteiligung an: Anwaltstelefon, Mediationsverfahren, Online- Rechtsservices.
Die Rechtsgebiete sind in den unterschiedlichen Bausteinen enthalten:
Das Vertrags- und Sachenrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Erbrecht, Familienrecht, und vieles mehr.
In den unterschiedlichen Bausteinen sind Beispiele zu den Rechtsbereichen aufgelistet.
Die Wartezeiten sind Karenzzeiten um die Versichertengemeinschaft zu schützen. Man möchte verhindern, dass jemand mit Streitigkeiten eine Versicherung noch schnell abschließt, Leistungen erhält und anschließend wieder Kündigt. Die Wartezeiten sind ganz unterschiedlich. Einige Leistungen sind direkt versichert, aber auch 3 Monate, 6 Monate, 1 Jahr bis zu 3 Jahren Wartezeit sind möglich. Die Wartezeiten können in einer persönlichen Beratung besprochen werden.
Eine Versicherung funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip einer Versichertengemeinschaft.
Eine Versichertengemeinschaft gibt bestimmte Risiken, an einen Versicherer ab.
Dafür zahlen die Versicherten einen Risikobeitrag.
Die Beiträge kommen in einen großen Topf und aus diesem großen Topf werden die Kosten und die Leistungen für die Versichertengemeinschaft gezahlt. Wer / Wann welche Leistung erhält ist vertraglich in den Versicherungsbedingungen geregelt.
Einmal im Jahr prüft ein unabhängiger Gutachter die Schadenfälle nach, berechnet die Schadenquote und prüft die Auszahlungen an die Versichertengemeinschaft mit den Risikobeiträgen. Je nach Überschuss oder Fehlbetrag werden die Risikobeiträge der Versicherten gesenkt bei einem Überschuss oder erhöht bei einem Fehlbetrag. Je nach Leistungsumfang setzt sich dann die Risikoprämie zusammen.

Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherung zum Kostenschutz, um bei rechtlichen Streitigkeiten nicht aus Kostengründen auf sein Recht verzichten zu müssen oder dann in Schieflage zu geraten.
Neben Anwaltskosten, Gerichtskosten, Zeugengelder, Sachverständigenkosten bietet die Rechtsschutzversicherung auch Serviceleistungen: telefonische Anwaltsberatung 24/7 durch einen Fachanwalt in allen Bereichen.
Außergerichtliche Streitschlichtung durch einen Mediator in einem Streitschlichtungsverfahren eine Einigung zu erzielen ohne Anwälte. Und weitere Online-Rechtsservices.
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